Abrechnung

Wenn Sie meine Leistung in Anspruch nehmen möchten bieten sich folgende Möglichkeiten der Abrechnung:

- über Ihre Private Krankenversicherung und Beihilfe 
- Selbstzahler
- Osteopathie Rezept 

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker Ihnen als Patient? 

Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung.

Für Sie als Patient bietet sich die Möglichkeit, den direkten Weg zum Therapeuten zu gehen.
Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. 

Der Heilpraktiker hingegen hat die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren 
und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.
 
Sie können ohne Umwege direkt mit der Behandlung beginnen.


Wer bezahlt die Behandlungen?

Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. die Rechnungen des Heilpraktikers können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlungen geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Abgerechnet wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH)


Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?

Viele gesetzliche Krankenkasse bieten ihren Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse. 

Kostenübernahme Osteopathie

Seit einiger Zeit werden von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine osteopathische Behandlung, in einem festgelegten Rahmen, anteilig übernommen. Gerne informiere ich Sie ob und inwieweit sich Ihre Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligen.

Nach derzeitiger Rechtslage gilt die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde. Heilkunde darf nach deutschem Recht nur ein Arzt oder ein Heilpraktiker ausüben. Physiotherapeuten mit abgeschlossener osteopathischen Ausbildung müssen im Verordnungs - bzw. Delegationsverfahren (auf Verordnung/Delegation eines Arztes oder Heilpraktikers) osteopathisch arbeiten.


Selbstzahler

Die Höhe der Kosten richten sich nach der von Ihnen in Anspruch genommenen Beratungs- und Behandlungszeit.

Für eine ausführliche Erstbefragung mit Untersuchung und Behandlung empfehle ich einen Termin von 90 Min. zu vereinbaren. In Abhängigkeit der Problemstellung und dem Ergebnis der Erstuntersuchung werden, wenn nötig, weitere Termine mit Ihnen gemeinsam festgelegt. 

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